Preise auf Anfrage
Allgemeine Bedingungen
- Kleine Hunde (5,00 € pro Tag) und mittel-große Hunde (8,00 € pro Tag) auf Anfrage erlaubt
- In den Ferienwohnungen ist es strengstens verboten zu rauchen
Inklusivleistungen
- Wöchentlicher Wechsel der Zimmer-, Küchen- und Badewäsche
- Sat-TV
- Kostenloser Internetzugang (WLAN)
- Parkplatz
- Ski Raum mit Skischuhwärmer
- Kostenloser Skibus bis zu den Liftanlagen (850 m von den Ferienwohnungen entfernt) – die Skibushaltestelle befindet sich 60 m von den Ferienwohnungen entfernt
- Südtirol Alto Adige Guest Pass – Mobilcard: Gästekarte, mit der Sie alle öffentlichen Verkehrsmittel in Südtirol kostenlos nutzen können
- Energieverbrauch und verschiedene Steuern mit Ausnahme der Gemeindeaufenthaltsabgabe in Höhe von 2,30 € pro Person und Tag für Gäste ab 14 Jahren
- Endreinigung
Die Wohnungen verfügen über
- Zimmerwäsche
- Badewäsche
- Küchenwäsche, Geschirr und Besteck
Reservierung
- Die Reservierung wird nach Erhalt eines Angeldes in Höhe 30% der Aufenthaltskosten bestätigt
- Die Wohnung versteht sich ab 16:00 Uhr des Anreisetages bis um 09:00 Uhr des Abreisetages reserviert
Stornierungsbedingungen
Auch wenn Stornierungen für beide Seiten unangenehm sind, kann es immer zu unvorhersehbaren Zwischenfällen kommen.
Im Verbraucherschutzgesetz ist ein Rücktrittsrecht nicht vorgesehen.
Dennoch bieten wir folgende Bedingungen bei Stornierung:
- Bis 30 Tage vor der Anreise: Verlust des Angeldes
- Weniger als 30 Tage vor der Ankunft, verspäteter Anreise, frühzeitiger Abreise, weniger Personen als gebucht oder bei Nichterscheinen (No Show): Zahlung von 100% des Gesamtbetrages
Südtirol Alto Adige Guest Pass
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Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Südtirol Alto Adige Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.
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Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info
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Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info